Allgemeine Geschäftsbedingungen - AGB

1. Allgemeines

Allen Lieferverträgen der Firma Formpack GmbH liegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Sie gelten auch für alle zukünftigen Aufträge des Bestellers ohne Rücksicht darauf, ob in jedem einzelnen Fall auf sie Bezug genommen wird. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Formpack GmbH gehen jeden anderen Geschäftsund Lieferbedingungen vor, es sei denn, dass die Firma Formpack GmbH andere Geschäfts- und Lieferbedingungen ausdrücklich und schriftlich als für sich verbindlich anerkennt. Eines besonderen Widerspruchs der Firma Formpack GmbH gegen andere Geschäfts- und Lieferbedingungen bedarf es nicht. Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von der Firma Formpack GmbH schriftlich bestätigt werden.

2. Vertragsinhalt

Der Inhalt des Liefervertrages bestimmt sich nach der schriftlichen Auftragsbestätigung der Firma Formpack GmbH. Eine Beanstandung unserer Auftragsbestätigung hat unverzüglich, spätestens innerhalb von 8 Tagen, zu erfolgen.

3. Kaufpreis

Der Kaufpreis soll der vom Verkäufer genannte Preis sein, oder, wo dies nicht im Einzelnen geschehen ist, der am Tag der Lieferung gültige Listenpreis. Hausse und Baisse Klausel: Der Verkäufer behält sich das Recht vor, nach rechtzeitiger Benachrichtigung des Käufers und vor Auslieferung der Ware, den Warenpreis in der Weise anzupassen, wie es aufgrund der allgemeinen außerhalb der Kontrolle stehenden Preisentwicklung (wie etwa deutlicher Anstieg von Material- oder Herstellungskosten) oder aufgrund der Änderung von Lieferanten nötig ist. Festpreise müssen ausdrücklich schriftlich als "Festpreis" für einen bestimmten Zeitraum/bestimmte Menge auf dem Angebot/ der Bestätigung gekennzeichnet sein. Die Preise verstehen sich in EURO zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, und soweit nicht anders vereinbart ab Werk, zuzüglich Verpackung und bei Exportlieferungen zzgl. Zoll, Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.

4. Lieferung

a) Liefertermine
Liefertermine werden entsprechend den Wünschen des Käufers und nach den Liefermöglichkeiten der Firma Formpack GmbH eingeplant. Eine Verpflichtung zur Einhaltung vereinbarter Liefertermine wird nur unter der Voraussetzung eines ungestörten Betriebsablauf übernommen, insbesondere Fälle höherer Gewalt und sonstige störende Ereignisse bei uns, unseren Lieferanten oder bei den Transportunternehmen, beispielsweise Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Feuer, Überschwemmungen, Energie- oder Rohstoffmangel, Streik und Aussperrung entbinden uns von der rechtzeitigen Lieferung. Bei Überschreiten eines vereinbarten Liefertermins hat der Käufer das Recht, der Firma Formpack GmbH eine Nachfrist von 2 Wochen zu setzen und nach fruchtlosem Ablauf der Frist vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche aus Lieferverzug sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Firma Formpack GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt.

b) Liefermengen
Überlieferungen bis 20 % bei Bestellmengen bis 200 Stück bzw. 10% bei Bestellmengen ab 200 Stück sind zu akzeptieren.

c) Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht in allen Fällen auf den Käufer über, sobald die Firma Formpack GmbH die Ware dem Spediteur oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt übergeben hat.

5. Zahlungsbedingungen

Zahlungen haben innerhalb von zehn Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto, ohne jeden Abzug zu erfolgen. Die Firma Formpack ist berechtigt, bei Überschreitung der Zahlungsfrist ab Fälligkeit Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB zu berechnen, sofern Formpack GmbH nicht einen höheren Schaden nachweist.

6. Haftungsausschluss

Die Formpack GmbH liefert die Produkte ausschließlich zu dem genannten Einsatzzweck sowie Verarbeitungs- und Nutzungskriterien. Bei unbekannter oder andersartiger Verwendung hat der Kunde die Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass die Verpackungen und/oder Materialien für den Verwendungszweck geeignet sind und hat ggf. entsprechende Prüfungen durchzuführen. Die von Formpack GmbH verwendeten Rohmaterialien sind nicht für Lebensmittelkontakt geprüft bzw. geeignet.

7. Mängel- und sonstige Schadensersatzansprüche

Die Firma Formpack GmbH leistet für erkennbare und verborgene Mängel der Ware oder bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften innerhalb von 12 Monaten nach dem Tag der Ablieferung der Ware bei dem Käufer in der Weise Gewähr, dass sie nach ihrer Wahl die Ware unentgeltlich nachbessert oder mangelfreie Ware nachliefert. Kommt Formpack GmbH innerhalb einer vom Käufer zu setzenden angemessenen Frist diesen Verpflichtungen nicht nach, steht dem Käufer das Recht zu, nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Ablieferung bei ihm zu untersuchen. Mängelrügen müssen schriftlich innerhalb von 10 Tagen nach der Entdeckung des Mangels erhoben werden. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Die Gewährleistungspflicht erlischt, wenn die gelieferte Ware von dem Käufer oder einem Dritten verändert, unsachgemäß behandelt oder verarbeitet wird. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Haltung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

8. Eigentumsvorbehalt

Formpack GmbH behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Tilgung aller aus Geschäftsverbindungen zu dem Käufer entstandenen und nochentstehenden Forderungen vor. Der Käufer kann an gelieferten Waren durch Einbau in andere Geräte kein Eigentum erwerben. Jede Verarbeitung erfolgt für Formpack GmbH. Bei Einbau in fremde Waren durch den Käufer wird Formpack GmbH Miteigentümer an den neu entstandenen Produkten im Verhältnis des Wertes ihrer Ware zu den mitverwendeten Waren. Die so entstandenen Produkte gelten als Vorbehaltswaren von Formpack GmbH. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der gelieferten Ware oder des aus der Verarbeitung entstehenden Gegenstandes jederzeit widerruflich im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Der Käufer tritt an Formpack GmbH schon jetzt sicherungshalber alle ihm aus der Weiterveräußerung und der Geschäftsbeziehung zu seinen Abnehmern im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit nebenrechten ab. Stehen Vorbehaltswaren nach Einbau oder Verarbeitung im Miteigentum von Formpack GmbH, werden die Forderungen aus Weiterveräußerung in Höhe des Wertes der gelieferten Waren abgetreten. Der Käufer ist jederzeit widerruflich ermächtigt und verpflichtet, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Formpack GmbH kann den Abnehmern des Käufers die Abtretung jederzeit anzeigen. Formpack GmbH wird die Sicherheiten insoweit freigeben, als ihr Wert alle zu sichernden Forderungen um mehr als 25% übersteigt.

9. Bestandskraft dieser Bedingungen

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

10. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht

Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Altenstadt.

Gerichtsstand für alle mit dem Vertrag im Zusammenhang stehenden Rechtsstreitigkeiten ist Büdingen, sofern der Käufer Kaufmann ist. Dies gilt insbesondere auch für den Fall, dass der Käufer seinen allgemeinen Gerichtsstand im Ausland hat oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach Vertragsabschluss in das Ausland verlegt. Dasselbe gilt, wenn der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.

Die Beziehungen zwischen den Vertragspartnern regeln sich ausschließlich nach deutschem Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts.

 

Stand Februar 2021

 

 

Unsere Allgemeine Geschäftsbedingungen gibt es auch als PDF zum Download.

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